AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen und Datenschutz

 

Für Betreuungen in der Schwangerschaft und Geburt ist ein Behandlungsvertrag nötig.

 

Weiterhin gelten grundlegende Bedingungen:

 

Geburtsvorbereitungskurs:

folgende Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen

der oben genannten Hebamme im Rahmen eines Geburtsvorbereitungskurses:

 

Kosten für Kurse:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Sollte ein Krankenkassenwechsel stattfinden, muss dies zeitnah der Hebamme schriftlich mitgeteilt werden, sonst ist diese berechtigt, der Schwangeren die Kurskosten in Rechnung zu stellen, wenn die alte Krankenkasse die Zahlung verweigert.

Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, da dies einen Verdienstverlust für die Hebamme bedeutet (z.B. Krankheit, V.a. Covid-19, Klinikaufenthalt, Geburt). Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Fehlstunden werden der Teilnehmerin mit 4 € pro angefangene 30 Minuten privat in Rechnung gestellt.

 

Terminverlegung bei Kursen:

In Fällen von Krankheit oder unvorhersehbaren Ereignissen wird die Hebamme den Teilnehmern so schnell wie möglich Bescheid. Kurstermine und Uhrzeiten können in diesen Fällen noch verschoben werden. Die Hebamme ist berechtigt, den Kurs auch kurzfristig von Präsenz auf online oder andersherum umzustellen. Diese Anmeldung beinhaltet die Kursformen in Präsenz oder online.

 

Partnergebühr bei Kursen:

Die Partnergebühr wird bei Fehlen nicht erstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, manche erstatten Ihnen die Partnergebühr zurück, dazu reichen Sie meine Rechnung nach dem Kurs bei Ihrer Kasse ein.

 

Privatrechnungen für alle Hebammenleistungen inkl. Kurse:

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife und berechnet den üblichen privaten Satz (1,8) laut Gebührenordnung bei Gruppenkursen. Individuelle Einzel-Geburtsvorbereitung wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten hierfür variieren, je nach gewünschtem Umfang und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

 

 

Haftung:

 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht:

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies umfasst Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) der Schwangeren und ihrem angemeldeten Partner, sofern eine Rechnung erwünscht ist. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  •  Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder über eine externe Abrechnungsstelle, in diesem Falle die Sozialstation Leonberg.

Kündigung der Teilnahme eines Kurses:

Eine  vorzeitige ordentliche Kündigung ist nach Ablauf von 2 Wochen nach Anmeldung nicht möglich, es sei denn im beidseitigen Einvernehmen oder ein anderes Paar nimmt den freigewordenen Kursplatz ein. 

Es wird bei jeder Stornierung eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 Euro fällig.

 

Abrechnung:

Die Schwangere ist mit Absenden der Anmeldung/ Unterschreiben des Behandlungsvertrages ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Abrechnung und Buchhaltung die Sozialstation Leonberg beauftragt wird. Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet (insbesondere sind dies Name, Geburtsdatum und die abzurechnenden Leistungen mit Datum). Die Sozialstation ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, beachtet die Datenschutzgesetze und darf die Daten nur an meine Krankenkasse weitergeben.